DGSF-zertifiziert, familiennah und bewährt im Hertener Hilfesystem – JUNA ist der fachkompetente Partner für Ihre Fallanfragen.
Verlässliche systemische Familienhilfe nach SGB VIII – für Jugendämter und Fachkräfte im Ruhrgebiet.
JUNA bietet qualifizierte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII – systemisch fundiert, familiennah und mit DGSF-zertifizierten Fachkräften. Als bewährter Partner des Hertener Jugendamts begleiten wir Familien in komplexen Belastungssituationen – mit der nötigen Tiefe und der erforderlichen Verlässlichkeit.
Unsere Leistungen nach SGB VIII im Überblick
Systemische Sozialpädagogische Familienhilfe (sSPFH) – alltagsnah und ressourcenorientiert
Alltagsnahe, praktische Unterstützung verbunden mit systemischer Reflexion im direkten Lebensumfeld der Familie: zuhause, in der Schule, bei Behörden. Familien erhalten keine abstrakten Empfehlungen vom Schreibtisch, sondern konkrete Begleitung in ihrer Realität. Der systemische Ansatz sorgt dafür, dass nicht nur Symptome bekämpft, sondern Ursachen erkannt und Ressourcen gestärkt werden.
Besonders geeignet für
Aufsuchende Familientherapie (AFT) – §27 ff. SGB VIII
Systemische Therapie, die direkt ins Familiensystem geht – therapeutisch, tiefgehend und auf echte Veränderung der Beziehungsdynamiken ausgerichtet. Die AFT ist keine Beratung von außen. Sie ist Therapie von innen.
Der Unterschied zwischen AFT und SPFH:
Aufsuchende Familientherapie (AFT)
therapeutisch, systemisch, arbeitet an inneren Prozessen: Beziehungsmustern, Kommunikationsdynamiken, Rollen. Ziel: Veränderung im Familiensystem.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
sozialpädagogisch, alltagsorientiert, unterstützt bei äußeren Lebensbedingungen: Erziehungskompetenz, Behördengänge, Tagesstruktur. Ziel: Alltagsbewältigung.
Beide Leistungen können einander ergänzen, haben jedoch klar unterschiedliche Schwerpunkte und fachliche Anforderungen.
Besonders geeignet für
Clearing – Orientierung für den richtigen nächsten Schritt
Eine strukturierte Analyse der Familiensituation, die Jugendämtern und Familien Orientierung gibt: Was wird wirklich gebraucht? Welche Hilfeform ist passend? Welche Ressourcen sind vorhanden? Das Clearing bei JUNA ist kein bürokratischer Prozess, es ist ein professionell begleiteter Einblick in das Familiensystem.
Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII – individuelle Begleitung für junge Menschen
Individuelle Begleitung für junge Menschen in besonders belasteten Situationen. Ziel ist die Förderung sozialer Kompetenzen, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe.
Zurück in den Alltag – systemische Begleitung nach Krisen und Auszeiten
Nach einer intensiven Krisenphase, einem stationären Aufenthalt oder einer längeren Auszeit fällt der Schritt zurück in den Alltag oft schwerer als erwartet. Wir begleiten Familien und junge Menschen in dieser sensiblen Übergangsphase – damit der Neustart gelingt und nicht wieder ins Wanken gerät.
In 6 Schritten zur gemeinsamen Hilfe
Jugendamt und Familien können zusammen EINE Fallanfrage stellen
FAQ
Was ist SPFH und für wen ist sie gedacht?
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) richtet sich an Familien mit erheblichem Unterstützungsbedarf im Alltag, bei der Erziehung oder im Umgang mit Behörden. Sie wird als Hilfe zur Erziehung (HzE) vom Jugendamt bewilligt.
Wie bekomme ich SPFH? Was ist der Ablauf?
Familien wenden sich ans Jugendamt oder werden durch andere Fachkräfte (z. B. Schule, Kita, Beratungsstelle) vermittelt. Das Jugendamt führt ein Hilfeplangespräch durch und beauftragt bei Bedarf einen freien Träger wie die Juna GbR.
Was macht eine Familienhelferin konkret?
Familienhelfer:innen begleiten Familien im Alltag: beim Strukturieren des Tagesablaufs, bei Behördengängen, der Kommunikation mit Schule und Kita, bei Erziehungsfragen und in Krisensituationen. Die Hilfe findet direkt in der Familie statt.
Wie lange dauert die Hilfe?
SPFH wird zunächst für 6–12 Monate bewilligt und im Hilfeplan regelmäßig überprüft. Die Laufzeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familie.
Kostet SPFH die Familie etwas?
Nein. SPFH ist eine Leistung nach SGB VIII und wird vollständig über das Jugendamt finanziert. Für die Familie entstehen keine direkten Kosten.
Was passiert, wenn ich mit der Hilfe nicht einverstanden bin?
Sie haben das Recht, aktiv am Hilfeplan mitzuwirken, Änderungen zu beantragen oder die Hilfe zu beenden. Beim Jugendamt gibt es außerdem unabhängige Ombudsstellen, an die Sie sich wenden können
Muss die Familie freiwillig mitmachen?
SPFH setzt die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit voraus. Gute Hilfe gelingt nur auf Basis von Vertrauen und Freiwilligkeit. Wenn Bedenken oder Widerstände bestehen, sprechen wir das offen an.
Was ist ambulante Familientherapie (AFT) als HzE-Leistung?
Die ambulante Familientherapie ist eine intensive Erziehungshilfe für Familien mit komplexen psychosozialen Problemlagen. Sie verbindet therapeutische und sozialpädagogische Arbeit und ist auf die Stärkung familiärer Ressourcen ausgerichtet.
Worin unterscheidet sich AFT von SPFH?
SPFH ist stärker alltagspraktisch und sozialpädagogisch ausgerichtet. AFT hat einen explizit therapeutischen Fokus: Sie arbeitet an Beziehungsmustern, Kommunikation und emotionalen Dynamiken innerhalb der Familie und erfordert therapeutische Qualifikation.
Wie wird AFT beauftragt?
Das Jugendamt beauftragt AFT als Hilfe zur Erziehung nach einem Hilfeplangespräch mit der Familie. Familien können beim Jugendamt einen HzE-Antrag stellen.
Welche Qualifikationen haben die Fachkräfte?
Unsere Fachkräfte bei der Juna GbR verfügen über systemisch-therapeutische Ausbildungen sowie Qualifikationen in Sozialpädagogik oder Psychologie und mehrjährige Erfahrung in der Jugendhilfe.
Was passiert, wenn ich mit der Hilfe nicht einverstanden bin?
Sie haben das Recht, am Hilfeplan mitzuwirken und Änderungen einzufordern. Beim Jugendamt gibt es unabhängige Ombudsstellen, die Familien kostenlos beraten und unterstützen.
Kommen die Therapeut:innen zu uns nach Hause?
Ja. AFT ist grundsätzlich aufsuchend – die Fachkräfte kommen in die Familie. Je nach Verlauf und wenn es sinnvoll ist, können einzelne Sitzungen auch in unserer Praxis stattfinden.
Was ist Clearing im Kontext der Jugendhilfe?
Clearing ist eine zeitlich begrenzte Abklärungsleistung: Es wird gemeinsam mit der Familie analysiert, welche Unterstützung sinnvoll und notwendig ist. Clearing ist kein dauerhaftes Angebot, sondern eine gezielte Orientierungsphase mit einem strukturierten Ergebnisbericht.
Wie lange dauert ein Clearing und wie viele Stunden sind nötig?
Das ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von der Fragestellung ab. Ein einfaches Clearing zur Bedarfsklärung erfordert weniger Stunden als ein umfassendes Gutachten – z. B. wenn der Bericht gerichtsrelevant ist, psychologische Testverfahren eingesetzt werden oder eine differenzierte Erziehungskompetenzeinschätzung gefragt ist. Bitte schildern Sie uns Ihre Fragestellung – wir beraten Sie zum realistischen Stundenrahmen.
Kann Clearing auch psychologische Testverfahren oder Erziehungskompetenztestung umfassen?
Ja. Je nach Fragestellung können im Clearing standardisierte Testverfahren oder strukturierte Beobachtungseinheiten zur Einschätzung von Erziehungskompetenzen eingesetzt werden. Diese Leistungen erhöhen den Stundenumfang und werden individuell vereinbart. Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, was für Ihre Fragestellung geeignet ist.
Kann ein Clearingbericht für Gerichtsverfahren verwendet werden?
Ein Clearingbericht kann auf Anfrage so ausgestaltet werden, dass er für familiengerichtliche Verfahren verwertbar ist. Gerichtsrelevante Berichte erfordern einen höheren Stundenumfang, eine besonders sorgfältige Dokumentation und klare methodische Grundlagen. Bitte teilen Sie uns diese Anforderung vorab mit, damit wir den Auftrag entsprechend planen können.
Wie wird Clearing beauftragt?
Über das Jugendamt: Das Jugendamt beauftragt Clearing als HzE-Leistung nach einem Hilfeplangespräch. Familien können beim Jugendamt einen HzE-Antrag stellen. Als Selbstzahler: Auch Privatpersonen können ein Clearing bei uns anfragen – z. B. bei familienrechtlichen Fragen oder wenn eine unabhängige Einschätzung gewünscht wird. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Kann ich als Privatperson ein Clearing in Anspruch nehmen?
Ja, Clearing ist auf Anfrage auch als Selbstzahlerleistung möglich – zum Beispiel bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen, zur Orientierung in komplexen Familiensituationen oder wenn eine unabhängige fachliche Einschätzung gewünscht wird. Die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Stundenumfang und der Fragestellung. Sprechen Sie uns an.
Kostet Clearing die Familie etwas, wenn es über das Jugendamt läuft?
Nein. Als HzE-Leistung wird Clearing vollständig über das Jugendamt finanziert. Für Privatpersonen entstehen Kosten nach individuellem Honorar – bitte fragen Sie uns direkt an.
Welche HzE-Leistungen bietet die Juna GbR an?
Die Juna GbR bietet ambulante Erziehungshilfen nach SGB VIII an: Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), ambulante Familientherapie (AFT) sowie Clearing-Leistungen zur Klärung des Hilfebedarfs. Alle Leistungen werden auf Basis einer Leistungsvereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt erbracht.
Wie beauftrage ich die Juna GbR mit einer HzE-Leistung?
Die Beauftragung erfolgt über das Jugendamt nach Bewilligung der Hilfe zur Erziehung im Hilfeplangespräch. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf, um Verfügbarkeit, Kapazitäten und passgenaue Zuordnung zu besprechen. Wir freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit.
Wie schnell können neue Hilfen begonnen werden?
Die Aufnahmekapazität variiert je nach aktuellem Belegungsstand. Bitte kontaktieren Sie uns möglichst früh – wir versuchen, dringende Fälle schnell aufzunehmen und halten den ASD regelmäßig über freie Kapazitäten informiert.
Welche Qualifikationen haben die Fachkräfte der Juna GbR?
Unsere Fachkräfte verfügen über systemisch-therapeutische Weiterbildungen sowie Qualifikationen in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder Psychologie. Alle Mitarbeiter:innen bringen einschlägige Berufserfahrung in der Jugendhilfe mit und nehmen regelmäßig an Supervision und Fortbildungen teil.
Wie läuft die Hilfeplanung und Berichterstattung ab?
Wir nehmen aktiv an Hilfeplangesprächen teil und erstellen fristgerechte Entwicklungsberichte. Unsere Berichte orientieren sich an den Zielen des Hilfeplans und benennen Fortschritte, Herausforderungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Hilfe. Auf Wunsch stimmen wir Berichtsformate vorab mit dem zuständigen ASD ab.
Wie arbeitet die Juna GbR in Fällen mit Kindeswohlgefährdung?
Wir handeln im Rahmen unserer gesetzlichen Pflichten nach § 8a SGB VIII. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung informieren wir unverzüglich den zuständigen ASD und dokumentieren unser Vorgehen. Unsere Fachkräfte sind in Kindeswohlschutz und Risikoeinschätzung geschult.
Können Familien auch direkt bei der Juna GbR Hilfe beantragen?
Familien können sich jederzeit an uns wenden. Für HzE-Leistungen (SPFH, AFT, Clearing) ist jedoch eine Bewilligung durch das Jugendamt erforderlich. Wir begleiten Familien bei Bedarf dabei, einen Antrag beim Jugendamt zu stellen.

